Zielbild, kein Antragsinhalt: Das Modell zeigt die langfristige Vision. Gegenstand der aktuellen Anträge (Denkmalförderung 2027) ist nur die erste Phase: Bestandsaufnahme, Notsicherung und Freilegung der Konstruktion. Holzlaube, Pool, Sauna, Dachflächenfenster und Stellplätze sind weder beantragt noch mit der Denkmalbehörde abgestimmt; die Vorfläche (Flurstück 28/2) soll erst von der Stadt erworben werden. Hinweis der Denkmalschutzbehörde (Oktober 2026): Die bestehenden Anbauten dürfen nach Genehmigung abgerissen werden; der neue Anbau soll sich gestalterisch zurücknehmen, kleiner proportioniert und traditioneller gestaltet sein. Der Anbau ist am 02.11.2026 überarbeitet worden: Holzlaube statt Glashalle, 2 m kürzer als der Bestandsanbau, darauf die Dachterrasse mit Austritt zu den Türen im Südwest-Giebel, keine Auskragung über den Sockel, Beläge in Sandstein. Der Entwurf wird vor dem Bauantrag erneut mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt.
Zustand
Heute (Fotos)
Zielbild
Bauakte 1950
Tragwerk (Schema)
Geschosse
Komplett
Dach ab: Obergeschoss
Erdgeschoss
Ebenen
Anbauten
Gelände & Umgebung
Bäume
Maßketten
Flurstücke
Fußboden Laube = Terrasse am Haus (Steinsockel) ±0,00
Dachterrasse auf der Laube = Fußboden OG (Holzbelag, Brüstung Eiche 1,00 m) +2,75 Offene Terrasse vor der Laube auf dem Sockel (Sandsteinplatten) ca. 7,8 × 2,0 m, ±0,00
Pooldeck um den Pool = Beckenrand (angehoben) −1,85 Sauna im Untergeschoss (Sockel des Anbaus) −2,75
Pooldeck um den Pool und Beckenrand (angehoben) / Wasserspiegel −1,85 / −1,95 Pooldeck-Erweiterung (Sandstein), 2 Whirlpools Ø 1,9 m −1,85 Liegen an der Poolkante (4 Stück) −1,85
Stellplätze auf Bestandsgelände (keine Abgrabung, Gefälle folgt dem Gelände) wie Bestand Gelände Gasse am Haus +0,65 Gelände Hauswand Garten / Fuß Anbau −0,30 / −3,00
Untere Straße am Grundstück ca. −3,3 Höhenunterschied Gasse → Fuß Anbau (Bauakte 1950) ca. 4 m Gelände am Haus lt. Google Earth ca. 238 m ü. NHN
Traufe / First +4,90 / +9,65
Holzlaube Frühstück/Restaurant (Grundfläche 2 m kürzer als Bestand) ca. 7,8 × 9,8 m Dachterrasse auf der Laube (innerhalb der Sockelfläche) und Austritt vor dem Südwest-Giebel mit zwei Türen aus dem OG ca. 7,8 × 9,8 m + Podest 0,9 × 2,0 m + Austritt 7,8 × 1,35 m Außentreppe auf der offenen Terrasse zur Dachterrasse, 15 Stufen 18,3 / 26 cm, Laufbreite 1,15 m ±0,00 → +2,75
Terrasse am Haus (SO-Ende) ca. 14 m²
Pooldeck (Trapez, Sandsteinplatten) brutto inkl. Pool ca. 80 m²
Sonnenterrasse Durchgang Whirlpool–Pool, Oberkante −1,85 (gleiche Höhe wie Pooldeck) ca. 4,5 m²
Geschlossene Fläche zwischen Pooldeck, Whirlpool-Deck und Stützmauer, −1,85 ca. 8 m²
Eingangsfläche am SO-Giebel ±0,00, eben (Terrasse bis x 3,0) 6,20 × 1,83 m
Blockstufen zur Gasse: 6 Stück, Auftritt 0,99 m, Steigung 14 cm, ±0,00 → +0,85 2h + a ≈ 1,27 m (Stufenweg)
Treppe zur unteren Straße, 2 Läufe: ±0,00 → Podest −1,85 (11 Steigungen à 16,8 cm, Podest 1,20 m = Zugang Pooldeck) → −2,75 (5 à 18 cm), Auftritt 28 cm, Breite 1,83 m 2h + a = 62–64 cm
Absturzsicherung am Weg SO-Giebel: Eichengeländer beidseitig, Pfosten auf Sandsteinsockel (kein Erdkontakt), Handlauf 0,95–0,97 m, Staketen Weg SO-Giebel
Holztür (Eiche) an der Laube zur Terrasse am Haus, 1,10 m breit 2,20 m hoch
Privatzufahrt = Fußweg hinter den Stellplätzen, auf 3,00 m verbreitert, 2 eigene Pkw ca. 3 × 17 m
Pool, trapezförmig (parallel zur Stützmauer), ca. 38 m² ca. 10,8 × 1,8–5,3 m Sauna im UG, Front zwischen zwei Pfeilern ganz verglast ca. 9,9 m Glas
Holzlaube (auf dem Steinsockel, ohne Auskragung) 7,8 × 9,8 m
Stellplätze FS 28/2, eine Reihe direkt von der Gasse angefahren: P1–P2 Pkw, P3 Transporter, W1–W3 Wohnmobil (auch für Kleinbus), Fahrradplatz 2,50 × 5,00 / 2,50 × 6,00 / 3,00 × 7,50 m Fläche aller Stellplätze inkl. Fahrradplatz ca. 111 m² Vorplatz Kopfsteinpflaster am Fuß der unteren Treppe ca. 14 m²
Gestaltung Zielbild: klassisches Fachwerk-Landhaus in gehobener Ausführung. Holzlaube mit offenen Eichenpfosten, Kopfbändern und Eichenbrüstung, darauf eine Dachterrasse auf Höhe des Obergeschosses (+2,75) mit Eichenbrüstung, Außentreppe auf der offenen Terrasse, Austritt vor dem Südwest-Giebel mit zwei Türen aus dem Obergeschoss; alle Beläge, Treppen und Wege in Sandsteinplatten (Elbsandstein), Sockel und Gesims in Sandstein und Eiche; alle Brüstungen und die Außentreppe in Eiche mit Staketen, Eichenpfosten auf Sandsteinsockel (konstruktiver Holzschutz); Sandsteinvasen am Pooldeck und Eingang, Rosenbeete an den Stellplätzen, Rosenrondelle im Garten, Laternen auf Sandsteinsockel, Einfriedung nur entlang der Straße 174/1 aus Sandsteinpfeilern mit Eichenstaketen.
Höhen relativ zu ±0,00 = Fußboden EG Bestand; die absolute Höhe (m ü. NHN) bestimmt der Vermesser. Planung = Zielbild: Fachwerk im Obergeschoss sichtbar, naturrotes Dach aus kleinformatigen Biberschwanz-Tonziegeln (mit der Denkmalschutzbehörde vereinbart, Oktober 2026), Holzlaube auf dem Sandstein-Sockel des Bestandsanbaus (2 m kürzer als Bestand, keine Auskragung), darunter die Sauna im UG; Pool davor; Treppen links und rechts den Hang hinauf; Stellplätze an der Gasse. Auf die ALKIS-Grenzen von Flurstück 27 und 28/2 übertragen. Vor dem Bauantrag prüfen: Abstandsflächen (das Haus steht an der Nordost-Grenze), Grenzbebauung, Dienstbarkeit Abwassersammler, Denkmalgenehmigung, Statik der Kragplatte.
Tragwerk (Schema, Vorbemessung)
Lastabtragung Laubendach → Sparren/Pfetten → Pfosten → Steinsockel/STB-Decke und UG-Wände → Sohle → Baugrund Zustand „Tragwerk“
Dachterrasse auf der Laube: Nutzlast 4,0 kN/m² (DIN EN 1991-1-1/NA, Balkone/Dachterrassen), Abdichtung, Gefälle 2 %, Holzbelag Deckenbalken Eiche/BSH, e = 0,8 m, zwei Felder je ca. 3,9 m über Mittelpfette und Pfostenreihen (Nachweis durch Tragwerksplaner)
Pfosten an der Laubenfront und an der Hauswand, Abstand ca. 1,45 m; Randträger Eiche/BSH 16/16 · BSH 20/48
Holzlaube Frühstück/Restaurant: Nutzlast 3,0 kN/m² (Kategorie C1) STB-Decke d = 28 cm, keine Kragplatte
UG Sauna: STB-Wände, Sohle, STB-Rahmen (Stützen 25/25, Sturz 25/50) hinter der Glasfront Wände 25 cm, Sohle 25 cm
Pool: Wasserlast ca. 14 kN/m² bei 1,4 m Tiefe WU-Betonwanne, Wände 25 cm, Sohle 30 cm
Stützmauer zur unteren Straße: Erddruck + Wasserdruck Pool Winkelstützmauer STB, Fundamentplatte 1,80 m, frostfrei 0,80 m, Schubnocke 0,40 × 0,60 m, Dränage, Sandsteinverblendung
Bestand (Denkmal): Mauerwerkswände, Streifenfundamente, Holzbalkendecke mit Unterzug, Sparrendach mit Kehlbalken Tragfähigkeit für Gästenutzung (2,0 kN/m²) prüfen, Holzgutachten
Verbund (Kläfe/Ringanker): Holzkranz auf den Bestandswänden; STB-Kläfe umlaufend an Pool, Winkelstützmauer und Sauna; Gründungsplatte verbindet Pool und Sauna; Holzlaube über Anker an den Holzkranz Holzkranz 45 × 22 cm, Kläfe 30–34 cm STB, Bewehrung durch Tragwerksplaner
Laube statisch vom Denkmal entkoppelt: eigene Pfostenreihe vor der Hauswand, keine Lasten ins Bestandsmauerwerk denkmalgerecht, reversibel
Schema zur Abstimmung mit Bauamt, Denkmalbehörde und Tragwerksplaner. Querschnitte sind Vorbemessung; die Bemessung und der Standsicherheitsnachweis (§ 66 SächsBO) erfolgen durch einen Tragwerksplaner, Baugrund durch ein Baugrundgutachten.
Erdbeben, Hang und Gründung (Vorbemessung)
Hinweis: Diese Werte sind eine Vorbemessung mit konservativen Annahmen. Es liegt noch kein Baugrundgutachten vor. Die Bodenkennwerte, der Grundwasserstand und die Erdbebenwerte müssen vor Ort ermittelt und die Nachweise anschließend vom Tragwerksplaner und Geotechniker geprüft werden.
1. Eingangswerte
Bodenkennwerte: Reibungswinkel φ' = 27,5°, Kohäsion c' = 0 bzw. 5 kPa (Verwitterungszone, Sand/Schluff), Wichte γ = 19 kN/m³ (feucht/nass 20 kN/m³) Annahme, Gutachten erforderlich
Geländeneigung: Garten und Hang vom Haus zur Straße ca. 20° (aus dem Geländemodell: Gefälle 0,36) Vermessung prüfen
Grundwasser: Stand unbekannt. Nachweise daher auch für „nass“ (Wasser bis zur Geländeoberfläche) Messstelle/Bohrung nötig
Erdbeben: a_gR·S·γ_I = 0,50 m/s² (k_h = 0,051); Standortwert aus der Rasterkarte DIN EN 1998-1/NA:2023-11 (S_aP,R) prüfen konservativer Ansatz
Verkehrslast Gelände und Weg: 10 kPa; Terrassennutzlast 4,0 bzw. 5,0 kN/m² siehe Tabelle „Laubendach“
2. Nachweise
Nachweis Ergebnis Zielwert Bewertung
Winkelstützmauer: Gleiten ohne Schubnocke FS 1,09 ≥ 1,5 nicht erfüllt
Winkelstützmauer: Gleiten mit Schubnocke 0,40 × 0,60 m (Oberkante 1,65 m unter Gelände) FS 1,65 ≥ 1,5 erfüllt
Winkelstützmauer: Kippen um den Fuß (Erdbeben eingeschlossen) FS 2,5 ≥ 1,5 erfüllt
Bodenpressung unter der Fundamentplatte 1,80 m mittel 41 kPa, max. 79 kPa, Exzentrizität 0,28 m (Grenze B/6 = 0,30 m) σ_zul = 250 kPa angenommen erfüllt, nach Gutachten bestätigen
Hangstabilität trocken, c' = 0 (unendlicher Hang, 20°) FS 1,43 ≥ 1,5 nicht erfüllt: Böschung max. 19° oder Stützung
Hangstabilität trocken, c' = 5 kPa FS 1,84 ≥ 1,5 erfüllt
Hangstabilität nass, c' = 0 FS 0,68 ≥ 1,5 Versagen: Dränage zwingend
Hangstabilität nass, c' = 5 kPa FS 1,09 ≥ 1,5 nicht erfüllt: Dränage zwingend
Hang mit Erdbeben (k_h = 0,051), trocken, c' = 5 kPa FS 1,59 ≥ 1,1 erfüllt
Hang mit Erdbeben, nass, c' = 5 kPa FS 0,93 ≥ 1,1 Versagen: Dränage zwingend
Pool-Auftrieb: Sohle 30 cm ≈ 7,5 kN/m² Gewicht; Grundwasser nur 1 m über der Sohle ergibt 10 kPa Auftrieb Auftrieb möglich Gewicht ≥ Auftrieb × 1,1 nicht erfüllt, Grundwasser messen, Auftriebssicherung
Stellplatz: Radlast 10 kN (Achslast 2 t) auf 20 × 20 cm 250 kPa punktuell; mit 30 × 30 cm Lastverteilung 111 kPa Tragschicht nach Gutachten Pflaster mit Schotterunterbau
Holzlaube: Aussteifung gegen Wind und Erdbeben Kopfbänder in beiden Pfostenreihen, Windverband in der Dachebene – Nachweis durch Tragwerksplaner
Bestand (Denkmal) mit Erdbeben: Holzkranz als Ringbalken verbindet die Außenwände konstruktiv Nachweis Gutachter Holzkranz als Ringbalken geplant
3. Maßnahmen (in der Planung berücksichtigt)
Baugrundgutachten mit Bohrungen, Bodenklassen, Grundwasserstand und Tragfähigkeit (Grundlage für alle Nachweise oben).
Schubnocke 0,40 × 0,60 m unter der Fundamentplatte der Winkelstützmauer, Oberkante 1,65 m unter Gelände.
Dränage : Dränrohr DN 100 im Kieskoffer hinter der Mauer, Hangentwässerung mit Vorflut, Dränmatte an der Hangseite (DIN 4095).
Böschung nicht steiler als ca. 19° oder abgestuft mit Stützung, dazu tiefwurzelnde Bepflanzung als Oberflächenschutz.
Pool : Auftriebssicherung (Dränagematte unter der Sohle oder Verankerung), Wasserdichtigkeit nach DIN 18533. Bei hohem Grundwasser darf der Pool nicht leer stehen.
Stellplätze : Pflaster mit Schotter-Tragschicht, Lastverteilung unter der Radlast.
Erdbeben : Verbund über Holzkranz und Kläfe; alle Anschlüsse konstruktiv ausbilden (Schubfeste Verbindung Wand–Decke).
4. Normen und Quellen
DIN EN 1998-1/NA:2023-11 (Erdbeben, Rasterkarte S_aP,R, Untergrund) dinmedia.de
Erdbebenbetrachtung nach DIN 4149 und Eurocode 8 (Fachbeitrag) mb-news 1/2025
DIN EN 1998-5 (Gründungen, Stützbauwerke); DIN EN 1997-1 mit DIN 1054 (geotechnische Nachweise) Norm
DIN 4084 (Geländebruch, Böschungen); DIN 4085 (Erddruck); DIN 4095 (Dränung) Norm
DIN 18533 (Abdichtung erdberührter Bauteile, Becken); § 66 SächsBO (Standsicherheit) Norm
Die Berechnung nutzt die Ansätze der Vorbemessung (Coulomb/Rankine, unendlicher Hang, Pseudostatik mit k_h). Die endgültigen Nachweise erstellt ein Geotechniker (Baugrundgutachten) und der Tragwerksplaner (§ 66 SächsBO). Bei Abweichungen des Grundwassers oder des Bodens sind die Nachweise zu wiederholen.
Prüfung Bauordnung und Denkmalschutz
Treppen: Steigungsverhältnis 2h + a = 59–65 cm (DIN 18065), Handlauf (§ 34 Abs. 6 SächsBO). Nach dem Absenken des Pools korrigiert: Pooltreppe zur Terrasse entfällt (wären 37 cm Steigung), Zugang über das Podest der Außentreppe; NW-Treppe Stufenzahl aus der Höhendifferenz (ca. 17–18 cm / 28 cm); Treppe zur unteren Straße 2 Läufe mit Podest statt Blockstufen (vorher 1,43 m Sprung) erfüllt; Blockstufen zur Gasse als Stufenweg (14 cm / 0,99 m)
Konstruktiver Holzschutz (DIN 68800-2): kein Erdkontakt, Hirnholz ≥ 30 cm über Gelände bzw. ≥ 15 cm mit Kiesbett/Rost; Hirnholz abdecken; Eiche (Farbkernholz) Gebrauchsklasse 3.2 Eichenpfosten auf Sandsteinsockel, Abdeckkappen
Standsicherheit (§ 66 SächsBO): Standsicherheitsnachweis durch Tragwerksplaner; Schema siehe Zustand „Tragwerk (Schema)“ Vorbemessung, Nachweis offen
Absturzsicherung ab mehr als 1 m Absturzhöhe mind. 0,90 m (§ 38 SächsBO; Systematik der Musterbauordnung, Wortlaut im Bauantrag bestätigen): Dachterrasse, Pooldeck, Whirlpool-Deck, Treppen 0,95 m, erfüllt
Stellplatzmaße (§ 5 SächsGarStellplVO): Länge ≥ 5,00 m, Breite 2,50 m bei beidseitiger Begrenzung erfüllt
Fahrgasse vor 90°-Stellplätzen 5,50 m (§ 5 Abs. 2 SächsGarStellplVO, für offene Stellplätze sinngemäß): Breite der Gasse vor P1–W3 vor Ort prüfen
Stellplätze verfahrensfrei nur bis 100 m² je Grundstück (§ 61 Abs. 1 Nr. 14b SächsBO); hier ca. 111 m² (Privatzufahrt mit 2 eigenen Pkw liegt auf dem Fußweg, nicht auf Stellplatzfläche) in den Bauantrag
Schwimmbecken verfahrensfrei bis 100 m³ (§ 61 Abs. 1 Nr. 10a); Pool ca. 38 m² × 1,5 m ≈ 57 m³ unter Grenze
Stützmauern verfahrensfrei bis 2 m (§ 61 Abs. 1 Nr. 7a); Mauer Pooldeck (−1,85) zur unteren Straße (ca. −3,3 … −2,9) ca. 1,1–1,5 m unter 2 m; Standsicherheit trotzdem nachweisen
Abstandsfläche 0,4 H, mind. 3 m (§ 6 Abs. 5); darf auf der Straße bis zur Mitte liegen (§ 6 Abs. 2). Holzlaube ca. 3,5–7,2 m von der Grenze zur unteren Straße voraussichtlich erfüllt
Holzbrüstungen Eiche: Handlauf 1,00 m (Terrassen) / 0,95 m (Treppen), Staketen mit ca. 10 cm lichtem Abstand (Empfehlung ≤ 12 cm, damit Kinder nicht durchrutschen) erfüllt
Einfriedung Sandsteinpfeiler 1,33 m mit Eichenstaketen 1,0 m: verfahrensfrei bis 2 m (§ 61 Abs. 1 Nr. 7a), in der Umgebung des Denkmals aber genehmigungspflichtig (§ 12 Abs. 2 SächsDSchG) mit Denkmalbehörde
Kulturdenkmal: jede Veränderung von Erscheinungsbild oder Substanz und Anlagen in der Umgebung genehmigungspflichtig (§ 12 SächsDSchG); bei Baugenehmigung Zustimmung der Denkmalschutzbehörde erforderlich
Verfahrensfreiheit gilt nicht im Außenbereich (§ 61 Nr. 7a, 9, 10a); Lage Innen- oder Außenbereich beim Bauamt klären
Zweiter Rettungsweg aus dem Dachgeschoss: Fenster mit lichter Öffnung mind. 0,90 × 1,20 m (Musterbauordnung § 37 Abs. 5; SächsBO-Wortlaut nicht geprüft); Giebelfenster DG im Modell 0,78 × 0,88 m offen
Nutzung als Gästehaus: Nutzungsänderung, Baugenehmigung (laut Bauaufsicht beim Ortstermin 22.10.2026 erforderlich). Sonderbau erst bei mehr als 12 Betten oder bei einer Gaststätte mit mehr als 40 Gastplätzen in Gebäuden (§ 2 Abs. 4 Nr. 8 SächsBO); geplant sind 12 Betten, die Holzlaube daher höchstens 40 Gastplätze oder Sonderbau-Nachweis Bauantrag
Geprüft mit SächsBO (Stand 19.03.2024), SächsGarStellplVO 2011 und SächsDSchG § 12. Diese Übersicht ersetzt keine Prüfung durch Bauvorlageberechtigte, Bauaufsicht und Denkmalschutzbehörde.
Maße und Herkunft
Haupthaus Länge × Breite 13,20 × 7,75 m Bauakte, Grundriss OG (Maßzahl)
Traufhöhe / Firsthöhe über EG ca. 4,90 / 9,65 m aus Ansicht Nord-Ost abgegriffen
Dachneigung Satteldach ca. 51°
Anbau 1950: Futterschuppen über Schuppen/Keller 6,15 × 7,40 m Bauakte, Grundriss EG und Fundamentplan
Pultdach Anbau 12,5 % Bauakte, Fundamentplan
Anbau heute, L-förmig 7,4 × 11,6 m ALKIS-Gebäudegrundriss
Ausrichtung Giebel / Traufseite Garten Süd-Ost / Süd-West ALKIS; die Bauakte nennt den Giebel „Nord-Ost“
Carport (Nachbarflurstück 26) ca. 8,8 × 6,2 m aus Drohnenfotos geschätzt
Im Modell: Holzverschalung am Süd-Ost-Giebel, freiliegendes Ziegelmauerwerk im Nord-West-Giebel, zwei Dachflächenfenster zur Gartenseite (anstelle der Schleppgauben), Dachflächenfenster, zwei Schornsteine und Edelstahlrohr zur Gasse, Sandsteinsockel, Ziegelfarbe mit ausgebesserten Flächen wie auf den Drohnenfotos. Innenwände und Raumnamen nach den Grundrissen 1950. Lage der Gauben, Fenster der Traufseiten und Anbaumaße heute sind aus Fotos abgeleitet und vor der Planung durch ein Aufmaß zu prüfen. Nachbarhaus und Bäume schematisch.