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Sach- & Rechtsschutzversicherung 📅 6. November 2026 ✍️ Ali Tajfirooz ⏱️ 5 Min. Lesezeit 🔖 Zum Merken einloggen

🌧️🏠 Elementarschadenversicherung 2026: Kommt die Pflicht – und was Berliner Hausbesitzer jetzt wissen müssen

Holzschirm schützt ein Holzhaus als Sinnbild für Elementarschadenversicherung 2026

41 Prozent der Wohngebäude in Deutschland sind nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV, Stand Juni 2026) weiterhin ohne Elementarschutz – also ungeschützt gegen Starkregen, Überschwemmung, Rückstau oder Erdbeben. Gleichzeitig arbeitet die Bundesregierung an Eckpunkten für eine Pflichtversicherung. 🏛️ Was sich 2026 wirklich ändert, was eine Mindestversicherung bedeuten könnte und warum auch Berliner Eigentümer das Thema nicht auf die lange Bank schieben sollten, lesen Sie hier.

🏛️ Was die Bundesregierung plant: Die Eckpunkte zur Pflichtversicherung

Das Bundesjustizministerium und das Bundesfinanzministerium haben gemeinsame Eckpunkte für eine Elementarschaden-Pflichtversicherung vorgelegt. Wichtig: Es handelt sich noch nicht um einen Gesetzentwurf, sondern um eine Diskussionsgrundlage. Länder und Verbände können dazu bis zum 2. Dezember 2026 Stellung nehmen – ein konkreter Gesetzentwurf wird frühestens im ersten Quartal 2027 erwartet.

Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:

  • Automatischer Einschluss: Neu abgeschlossene Wohngebäudeversicherungen sollen Elementarschutz künftig automatisch enthalten – gegen Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdbeben und Lawinen.
  • Standardschutz: Selbstbehalt von höchstens 10 % der Leistung, maximal 20.000 Euro.
  • Geprüfte Alternative – Mindestversicherung: Selbstbehalt bis zu 50 % der Leistung, maximal 100.000 Euro, dafür eine niedrigere Prämie.
  • Bestandsverträge: Reagiert ein Kunde ein Jahr lang nicht auf das Angebot seines Versicherers, soll der Elementarschutz automatisch ergänzt werden.
  • Opt-out-Debatte: Der Koalitionsvertrag nennt eine mögliche Opt-out-Option – Kritiker wie die Umweltorganisation urgewald bemängeln, dass dies kein echtes Pflichtmodell sei, weil ein großer Teil des Risikos bei den Verbrauchern bleibe.

Der GDV selbst hält die Eckpunkte für unzureichend: Verbandschef Jörg Asmussen fordert eine verbindliche staatliche Rückversicherung und mehr Prävention. Sein Argument: „Eine Pflichtversicherung verhindert aber keinen einzigen Schaden.“ Der Verband bringt mit dem Modell „Elementar Re“ eine Kombination aus privater Rückversicherung und Branchen-Sicherungsfonds ins Spiel, bei dem der Staat erst ab Gesamtschäden von über 30 Milliarden Euro einspringen soll.

📊 59 zu 41 Prozent: Warum so viele Wohngebäude ungeschützt sind

Die aktuelle GDV-Zahl zeigt das Kernproblem: Nur 59 % der Wohngebäude in Deutschland sind gegen Elementarschäden versichert. Zum Vergleich: Im französischen Pflichtmodell CatNat liegt die Quote bei rund 98 %. 🇫🇷 Viele Eigentümer verlassen sich auf ihre normale Wohngebäude- oder Hausratversicherung – und übersehen, dass Schäden durch Starkregen, Rückstau oder Überschwemmung dort meist nicht automatisch mitversichert sind, sondern einen separaten Elementarschutz-Baustein erfordern.

Die Länder fordern schon seit der Ahrtal-Flutkatastrophe 2021 eine bundesgesetzliche Pflichtlösung und bekräftigten das zuletzt auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober 2025. Der Hintergrund: Nach der Flut zahlte der Staat rund 30 Milliarden Euro an Wiederaufbauhilfen – Geld, das aus Sicht vieler Länder künftig stärker über Versicherungsprämien statt über Steuergelder aufgebracht werden soll.

🌧️ Berlin ist kein Flussgebiet – trotzdem nicht ohne Risiko

Berlin zählt in den ZÜRS-Risikozonen der Versicherer überwiegend zur niedrigsten Gefährdungsklasse für Fluss- und Starkregenüberflutung – anders als etwa das Ahrtal oder Teile Bayerns. Das führt bei vielen Eigentümern zu einem gefährlichen Trugschluss: „Mich betrifft das nicht.“ 🏙️ Tatsächlich zeigen die Starkregenereignisse der vergangenen Jahre in deutschen Großstädten, dass urbaner Starkregen – überlastete Kanalisation, Rückstau aus dem Abwassersystem, vollgelaufene Kellergeschosse – praktisch überall auftreten kann, unabhängig von der Nähe zu einem Fluss. Gerade ältere Berliner Altbauten mit Souterrainwohnungen oder nicht rückstausicheren Kelleranschlüssen sind hier besonders anfällig.

Wer eine Immobilie in Berlin besitzt oder finanziert, sollte deshalb nicht erst auf die angekündigte Pflicht warten, sondern den bestehenden Versicherungsschutz jetzt prüfen.

💶 Was ändert sich beim Übergangsmodell – und was kostet der Schutz?

Einen konkreten bundesweiten Einheitstarif gibt es nicht und wird es wohl auch nach einer möglichen Reform nicht geben, da die Prämie weiterhin individuell vom Gebäuderisiko (ZÜRS-Zone, Lage, Bauweise) abhängt. Als Diskussionsreferenz wird häufig das französische System genannt, in dem die Elementarschaden-Komponente mit durchschnittlich rund 42 Euro pro Jahr vergleichsweise günstig in die Wohngebäudeversicherung eingepreist ist – ermöglicht durch die nahezu flächendeckende Pflicht und den entsprechend breiten Risikoausgleich. Ob Deutschland mit einer echten Pflichtlösung in eine ähnliche Größenordnung kommt, ist nach Einschätzung von Branchenvertretern wie dem GDV auch von einer funktionierenden staatlichen Rückversicherung abhängig, die im aktuellen Eckpunktepapier noch offen ist.

Für Vermieter wird zusätzlich geprüft, ob die Zusatzkosten für den Elementarschutz künftig nicht mehr über die Nebenkosten auf Mieter umgelegt werden dürfen – ein Punkt, der die Kalkulation von Kapitalanlage-Immobilien in Berlin direkt betreffen würde.

Konkret deckt ein vollwertiger Elementarschutz-Baustein in der Regel neun Gefahren ab: Überschwemmung und Überflutung, Rückstau, Starkregen, Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen sowie Vulkanausbruch. Wer beim Blick in die eigene Police nur “Sturm und Hagel” oder “Leitungswasser” findet, hat diesen Baustein meist noch nicht – das sind nämlich separate, in der Grundversicherung ohnehin übliche Gefahren, keine Elementarschäden im engeren Sinn.

✅ Was Berliner Hausbesitzer jetzt konkret tun sollten

Bis ein Gesetzentwurf vorliegt, bleibt der Elementarschutz freiwillig – genau das ist aber die Chance, sich schon jetzt ohne Zeitdruck und mit einem individuell passenden Tarif abzusichern, statt später in ein mögliches Übergangsmodell mit höherem Selbstbehalt gedrängt zu werden. Konkret empfiehlt es sich, erstens die bestehende Wohngebäude- oder Hausratpolice auf einen bereits enthaltenen Elementarschutz-Baustein zu prüfen, zweitens bei fehlendem Schutz ein Angebot mit realistischem Selbstbehalt und ausreichender Deckungssumme einzuholen, und drittens bei Rückstauschäden zu klären, ob eine Rückstauklappe im Kellerabfluss vorhanden und versicherungstechnisch als Obliegenheit vorausgesetzt ist. Wer unsicher ist, ob der eigene Vertrag diese Lücken bereits schließt oder welche Variante angesichts der absehbaren Reform sinnvoll ist, bespricht das am besten direkt in einer persönlichen Beratung – unverbindlich und mit Blick auf die individuelle Immobiliensituation.

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