Wie hoch ist der Förderkredit 261, und wer kann ihn bekommen?

 


Einleitung

Die energetische Sanierung von Wohngebäuden ist ein entscheidender Schritt in Richtung Klimaneutralität und Energieeinsparung. Der Förderkredit 261 der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet eine attraktive Möglichkeit, solche Sanierungsprojekte zu finanzieren. Mit günstigen Zinssätzen und hohen Tilgungszuschüssen unterstützt er sowohl private Eigentümer als auch Unternehmen. In diesem umfassenden Artikel erfährst Du, wie hoch die Fördersummen ausfallen, wer berechtigt ist und welche weiteren Vorteile der Kredit bietet.


Wie hoch ist der Förderkredit 261?

Die maximale Höhe des KfW-Förderkredits 261 hängt von den geplanten Sanierungsmaßnahmen und dem Zielstandard ab. Hier eine Übersicht:

Effizienzhausstandard Maximale Kreditsumme je Wohneinheit
KfW Effizienzhaus 40 – 85 Bis zu 120.000 Euro
KfW Effizienzhaus 40 – 85 mit Erneuerbare Energien Klasse Bis zu 150.000 Euro
KfW Effizienzhaus Denkmal Bis zu 120.000 Euro
KfW Effizienzhaus Denkmal mit Erneuerbare Energien Klasse Bis zu 150.000 Euro

Förderhöhe nach Wohneinheiten

Die Fördersumme richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten:

  • Für ein Einfamilienhaus kannst Du bis zu 120.000 Euro (bzw. 150.000 Euro mit erneuerbaren Energien) erhalten.
  • Besitzt Du ein Zweifamilienhaus, verdoppelt sich die Summe entsprechend.

Zusätzlich gibt es für Wohnhäuser mit mehr als zwei Wohneinheiten höhere Kreditsummen von bis zu 40.000 Euro, wenn eine Fachplanung oder Baubegleitung durch Energieexperten erfolgt.


Wer kann den Förderkredit 261 beantragen?

Die KfW hat den Kreis der Berechtigten für den Förderkredit 261 ausgeweitet. Folgende Gruppen sind antragsberechtigt:

  • Privatpersonen: Eigentümer von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern.
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
  • Unternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften.

Voraussetzungen:

  1. Gebäudealter: Der Bauantrag des Wohnhauses muss mindestens fünf Jahre zurückliegen.
  2. Energieeffizienzstandard: Die Sanierungsmaßnahmen müssen mindestens zu einem Effizienzhausstandard 85 führen. Für denkmalgeschützte Gebäude gelten jedoch Sonderregeln.
  3. Energieberater: Ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste der Deutschen Energieagentur (dena) muss die Planung und Umsetzung begleiten.

Vorteile des Förderkredits 261

1. Zinsgünstige Finanzierung

Die Zinssätze liegen deutlich unter dem Marktdurchschnitt und sind für die ersten zehn Jahre der Laufzeit festgeschrieben. Die Zinsbindung garantiert eine sichere Planbarkeit der Kosten.

Zinssätze im Überblick (Stand: November 2024):

Laufzeit (Jahre) Zinsbindung (Jahre) Sollzins (% pro Jahr) Effektivzins (% pro Jahr)
4–10 10 1,21 1,22
11–20 10 1,93 1,95
21–30 10 2,11 2,13

2. Tilgungszuschüsse

Der Förderkredit bietet gestaffelte Tilgungszuschüsse. Dies bedeutet, dass ein Teil des Kredits erlassen wird, wenn die Sanierung erfolgreich abgeschlossen wurde.

KfW-Standard Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 40 20 % der Darlehenssumme, bis zu 24.000 €
Effizienzhaus 55 15 % der Darlehenssumme, bis zu 18.000 €
Effizienzhaus 70 10 % der Darlehenssumme, bis zu 12.000 €
Effizienzhaus Denkmal 10 % der Darlehenssumme, bis zu 15.000 €
+ Erneuerbare Energien + 5 % Bonus

3. Flexibilität bei der Sanierung

Seit 2023 sind auch Materialkosten förderfähig, wenn Du die Sanierung selbst durchführst. Allerdings müssen die Arbeiten von einem Fachunternehmen oder Energieberater abgenommen werden.


Wie kannst Du den Förderkredit beantragen?

  1. Energieberater beauftragen: Finde einen Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste der dena, der die Maßnahmen plant und eine Bestätigung zum Antrag erstellt.
  2. Finanzierungspartner finden: Den Antrag reichst Du über Deine Hausbank oder einen Finanzierungsvermittler ein.
  3. Nachweis erbringen: Nach Abschluss der Arbeiten muss der Energieberater die Durchführung bestätigen, damit die Tilgungszuschüsse gutgeschrieben werden.

Häufige Fragen (FAQs)

  1. Wie hoch ist der maximale Förderkredit pro Wohneinheit?
  2. Wer kann den KfW-Förderkredit 261 beantragen?
  3. Was ist die Erneuerbare Energien Klasse?
  4. Welche Anforderungen gibt es für den Effizienzhausstandard?
  5. Wie unterscheiden sich die Förderhöhen bei Baudenkmälern?
  6. Welche Kosten werden gefördert, wenn ich selbst sanieren möchte?
  7. Kann ich den Kredit mit anderen Programmen kombinieren?
  8. Was passiert nach Ablauf der Zinsbindungsfrist?
  9. Gibt es spezielle Regelungen für Worst Performing Buildings?
  10. Wo finde ich einen Energieeffizienz-Experten in meiner Region?

Ali Tajfirooz
Kreditspezialist & Finanzberater

Genehmigungen und Registrierungen:
• § 34c GewO (Gewerbeordnung)
• § 34f GewO (Gewerbeordnung)
• § 34i GewO (Gewerbeordnung)

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• D-W-107-HBIU-33 (Immobiliardarlehensvermittler gemäß § 34i Abs. 1 S. 1 GewO)
• D-F-107-923V-92 (Finanz Honorarberater)
• Weitere Registrierung: Immobiliardarlehen (D-W-107-HBIU-33)

Tätigkeitsbereiche:
• Kreditspezialist (§ 34i GewO):
• Privatdarlehensvermittlung: Beratung und Vermittlung von Privatdarlehen, Analyse der Kundenbedürfnisse, Erstellung von Darlehensanträgen
• Immobiliardarlehensvermittlung: Beratung und Vermittlung von Immobiliendarlehen, Bewertung von Immobilien, Erstellung von Finanzierungskonzepten
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• Honorar-Finanzanlagenberatung: Analyse der finanziellen Situation, Entwicklung individueller Anlagestrategien, Auswahl geeigneter Anlageprodukte
• Immobilienmakler (§ 34c GewO):
• Vermittlung von Immobilien: Akquise und Bewertung von Immobilien, Erstellung von Exposés, Durchführung von Besichtigungen, Verhandlung von Kaufverträgen

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By Ali Taj

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