Leitfaden zur Gründung und zum Betrieb einer Wechselstube in Deutschland
Das Betreiben einer Wechselstube in Deutschland ist ein lukratives Geschäft, das jedoch eine sorgfältige Planung, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und eine solide Geschäftsbasis erfordert. Dieser Leitfaden beschreibt alle erforderlichen Schritte, Dokumente und wichtigen Aspekte im Detail, einschließlich der Anforderungen, der Geldwäscheprävention und der rechtlichen Rahmenbedingungen.
1. Grundlegende Voraussetzungen für die Gründung
1.1. Erlaubnis gemäß § 32 Abs. 1 KWG
Der Betrieb einer Wechselstube fällt unter die Bestimmungen des Kreditwesengesetzes (KWG), insbesondere § 32 Abs. 1. Diese Vorschrift verlangt, dass jeder, der Finanzdienstleistungen anbietet, eine schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einholt.
Wichtige Voraussetzungen:
•Die Erlaubnis ist verpflichtend, unabhängig von der Unternehmensform (Einzelunternehmen, GmbH, UG usw.).
•Antragsteller müssen ihre fachliche Eignung, Zuverlässigkeit und finanzielle Stabilität nachweisen.
•Strenge Maßnahmen zur Geldwäscheprävention müssen umgesetzt werden.
1.2. Unternehmensform
Sie können eine Wechselstube als Einzelunternehmer, UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH betreiben. Jede Form hat Vor- und Nachteile:
•Einzelunternehmen: Einfach zu gründen, aber persönliche Haftung.
•GmbH/UG: Begrenzte Haftung, aber höhere Gründungskosten und zusätzliche Pflichten (z. B. Eintragung ins Handelsregister).
1.3. Versicherung
Ihre Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von 2 Millionen Euro ist ausreichend, wenn sie Risiken im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen und Währungsumtausch abdeckt. Zusätzliche Versicherungen wie eine Geld- und Wertversicherung sind optional, aber empfehlenswert, insbesondere bei der Lagerung großer Bargeldmengen.
2. Benötigte Unterlagen
Für den Antrag auf die BaFin-Erlaubnis müssen Sie folgende Dokumente vorbereiten:
2.1. Persönliche Unterlagen
1.Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
2.Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
3.Gewerbezentralregisterauszug
4.Lebenslauf mit Angaben zu beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen
2.2. Nachweise der fachlichen Eignung
5.Qualifikationsnachweise (Zertifikate, Abschlüsse, Weiterbildungen)
6.Berufserfahrungsnachweise (z. B. Arbeitszeugnisse, insbesondere in leitenden Positionen im Finanzbereich)
2.3. Unternehmensbezogene Unterlagen
7.Gesellschaftsvertrag (bei GmbH/UG)
8.Handelsregisterauszug (falls vorhanden)
9.Geschäftsplan (Businessplan), einschließlich:
•Beschreibung der Dienstleistungen (Währungen, Zielgruppen, geografischer Fokus)
•Finanzplanung (Umsätze, Kosten, Investitionen)
•Geldwäschepräventionsmaßnahmen
10.Organisationsplan (Strukturen, Verantwortlichkeiten, interne Kontrollen)
2.4. Finanzielle Nachweise
11.Nachweis über Eigenkapital (Bankbestätigung, Wirtschaftsprüfergutachten)
12.Bestätigung der finanziellen Stabilität (Bilanzen, Kontoauszüge)
2.5. Geldwäscheprävention
13.Geldwäsche-Compliance-Konzept (KYC-Prozesse, Überwachungsstrategien)
2.6. Versicherungsnachweise
14.Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung
15.Optional: Nachweis einer Geld- und Wertversicherung
2.7. Antragsformular
16.Vollständig ausgefülltes BaFin-Antragsformular (verfügbar auf der BaFin-Website)
3. Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung
Schritt 1: Vorbereitung der Unterlagen
Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente, prüfen Sie deren Aktualität und stellen Sie sicher, dass Ihr Geldwäschepräventionskonzept den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Schritt 2: Businessplan erstellen
Ein detaillierter Geschäftsplan ist essenziell, um die Tragfähigkeit und Seriosität Ihres Vorhabens zu demonstrieren.
Schritt 3: Antrag bei der BaFin einreichen
Reichen Sie den Antrag per Post oder elektronisch über das MVP-Portal der BaFin ein. Fügen Sie alle erforderlichen Dokumente bei.
Schritt 4: Rückfragen der BaFin beantworten
Bearbeiten Sie Rückfragen zeitnah und präzise. Die BaFin kann zusätzliche Informationen oder Nachweise verlangen.
Schritt 5: Genehmigung erhalten
Nach erfolgreicher Prüfung erteilt die BaFin die Erlaubnis. Bewahren Sie diese sorgfältig auf, da sie für den Geschäftsbetrieb erforderlich ist.
4. Geldwäscheprävention
Da Wechselstuben als risikobehaftet gelten, ist die Einhaltung der Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GwG) entscheidend.
4.1. Kundenidentifikation (KYC – Know Your Customer)
•Wann erforderlich:
•Transaktionen ab 10.000 €
•Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
•Kunden aus Hochrisiko-Ländern
•Welche Daten erheben?
•Privatkunden: Name, Geburtsdatum, Adresse, Ausweis.
•Unternehmen: Firmenname, Handelsregisterauszug, wirtschaftlich Berechtigte.
4.2. Verdachtsmeldungen
•Meldungen verdächtiger Transaktionen an die Financial Intelligence Unit (FIU) über das goAML-Portal.
4.3. Risikoanalyse und Schulungen
•Regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter.
•Erstellung einer individuellen Risikoanalyse und Anpassung der Präventionsmaßnahmen.
5. Schwarze Liste und Sanktionen
Wechselstuben dürfen keine Geschäfte mit sanktionierten Ländern oder Personen durchführen. Wichtige Listen:
5.1. FATF-Schwarze Liste
•Nordkorea
•Iran
5.2. FATF-Graue Liste
•Myanmar, Syrien, Nigeria, Haiti, Simbabwe
5.3. EU- und US-Sanktionslisten
•Russland, Belarus, Syrien, Afghanistan, Kuba
Verwenden Sie AML-Software, um Kunden gegen diese Listen zu prüfen.
6. Beispiel für eine Transaktion
Kunde möchte 1.000 USD in Euro wechseln.
•Wechselkurs: 1 USD = 0,93 EUR
•Aufschlag: 2%
Berechnung:
1.1.000 USD x 0,93 EUR/USD = 930 EUR
2.Aufschlag: 930 EUR x 0,02 = 18,60 EUR
3.Endbetrag: 930 EUR – 18,60 EUR = 911,40 EUR
Der Kunde erhält 911,40 EUR.
7. Fazit
Die Gründung und der Betrieb einer Wechselstube erfordert eine sorgfältige Vorbereitung, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die Implementierung von Geldwäschepräventionsmaßnahmen. Durch eine transparente und professionelle Vorgehensweise können Sie sich als zuverlässiger Anbieter etablieren und erfolgreich arbeiten.
Ali Tajfirooz
Kreditspezialist & Finanzberater
Genehmigungen und Registrierungen:
– § 34c GewO (Gewerbeordnung)
– § 34f GewO (Gewerbeordnung)
– § 34i GewO (Gewerbeordnung)
Registrierungsnummern:
– D-W-107-HBIU-33 (Immobiliardarlehensvermittler gemäß § 34i Abs. 1 S. 1 GewO)
– D-F-107-923V-92 (Finanz Honorarberater)
– Weitere Registrierung: Immobiliardarlehen (D-W-107-HBIU-33)
Tätigkeitsbereiche:
– Kreditspezialist (§ 34i GewO):
– Privatdarlehensvermittlung: Beratung und Vermittlung von Privatdarlehen, Analyse der Kundenbedürfnisse, Erstellung von Darlehensanträgen
– Immobiliardarlehensvermittlung: Beratung und Vermittlung von Immobiliendarlehen, Bewertung von Immobilien, Erstellung von Finanzierungskonzepten
– Finanzspezialist (§ 34f GewO):
– Honorar-Finanzanlagenberatung: Analyse der finanziellen Situation, Entwicklung individueller Anlagestrategien, Auswahl geeigneter Anlageprodukte
– Immobilienmakler (§ 34c GewO):
– Vermittlung von Immobilien: Akquise und Bewertung von Immobilien, Erstellung von Exposés, Durchführung von Besichtigungen, Verhandlung von Kaufverträgen
Zusatzqualifikationen:
– Betriebswirt (BWL)
Persönliche Eigenschaften:
– Hohe Kundenorientierung und Beratungskompetenz
– Ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten und Verhandlungsgeschick
– Fachliche Expertise in den Bereichen Finanzierung, Kapitalanlage und Immobilien
– Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit und Eigeninitiative
– Teamfähigkeit und Belastbarkeit
Berufserfahrung:
– Mehrjährige Berufserfahrung in der Finanzdienstleistungsbranche oder Immobilienwirtschaft
– Erfahrung in der Beratung und Vermittlung von Krediten, Finanzanlagen oder Immobilien
– Kenntnisse der berufsrechtlichen Regelungen für die jeweilige Tätigkeit
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