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Projekt Heidehorn 📅 6. November 2026 ✍️ Ali Tajfirooz ⏱️ 6 Min. Lesezeit 🔖 Zum Merken einloggen

Heidehorn 1: Wege, Treppen und Stellplätze am Hang

Heidehorn 1 in Bad Schandau: 3D-Modell des Zielbilds mit Glashalle, Dachterrasse und Pool

Wer am Heidehorn 1 in Bad Schandau, Ortsteil Ostrau, ankommt, steht entweder oben an der Gasse oder unten an der Straße. Dazwischen liegen laut Bauakte von 1950 rund 4 m Höhenunterschied. Wie man diese Höhe künftig bequem und sicher überwindet, ist eine der unscheinbaren, aber wichtigen Planungsfragen. Dieser Beitrag erklärt, wie Wege, Treppen und Stellplätze im Zielbild angelegt sind und nach welchen Regeln wir sie bemessen haben.

Zielbild, nicht Antrag

Vorweg das Wichtigste: Alles, was hier beschrieben wird, gehört zum Zielbild im 3D-Modell. Beantragt ist derzeit nur Phase 1: Bestandsaufnahme, Holzgutachten, Notsicherung und Freilegung der Konstruktion. Außentreppen, Holzlaube, Dachterrasse, Pool und Stellplätze sind weder beantragt noch genehmigt noch mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt. Der Anbau wurde nach Hinweisen der Behörde bereits einmal überarbeitet und wird vor dem Bauantrag erneut abgestimmt. Alle Maße sind Planungsstand und Vorbemessung; vor einer Planung müssen sie durch ein Aufmaß und einen Vermesser bestätigt werden.

Die Ausgangslage: ein Haus zwischen zwei Straßen

Im Modell beziehen sich alle Höhen auf den Fußboden des Erdgeschosses im Bestand (±0,00). Daraus ergibt sich dieses Bild:

Punkt Höhe (Planungsstand)
Gelände an der Gasse am Haus +0,65 m
Fußboden Erdgeschoss, Eingangsfläche am Südost-Giebel ±0,00 m
Gelände an der Hauswand zum Garten −0,30 m
Fuß des Anbaus −3,00 m
Untere Straße am Grundstück ca. −3,30 m

Der Garten fällt vom Haus zur Straße mit etwa 20° ab. Treppen sind hier also kein Schmuck, sondern die eigentliche Erschließung des Grundstücks.

Die Schrittmaßregel einfach erklärt

Ob eine Treppe angenehm ist, merkt man nach wenigen Stufen. Dahinter steckt eine einfache Faustformel, die Schrittmaßregel: zweimal die Stufenhöhe (Steigung h) plus die Stufentiefe (Auftritt a) soll etwa einer Schrittlänge entsprechen. Nach der Treppennorm DIN 18065 liegt dieser Wert zwischen 59 und 65 cm, häufig wird 63 cm als Idealwert genannt. Ist die Stufe zu hoch oder zu flach, kommt man aus dem Tritt, und genau dort passieren Stolperunfälle.

Ein Beispiel aus der eigenen Planung zeigt, wie schnell das schiefgeht: Nachdem der Pool im Zielbild tiefer gelegt worden war, hätte eine kurze Treppe vom Pooldeck zur Terrasse Stufen von 37 cm Höhe gebraucht. Diese Treppe haben wir deshalb gestrichen. Der Zugang wäre stattdessen über das Podest der Außentreppe möglich.

Die Treppen im Zielbild

Treppe Steigungen Steigung / Auftritt 2h + a
Treppe zur unteren Straße, Lauf 1 (±0,00 bis Podest −1,85) 11 16,8 / 28 cm ca. 62 cm
Treppe zur unteren Straße, Lauf 2 (Podest bis −2,75) 5 18 / 28 cm 64 cm
Außentreppe zur Dachterrasse auf der Laube (±0,00 bis +2,75) 15 18,3 / 26 cm ca. 63 cm
Blockstufen zur Gasse (±0,00 bis +0,85) 6 14 / 99 cm Stufenweg

Die Treppe zur unteren Straße hat zwei Läufe mit einem Podest von 1,20 m. In einer früheren Fassung waren dort Blockstufen mit einem Sprung von 1,43 m vorgesehen; das wäre kein brauchbarer Weg gewesen. Mit einer Breite von 1,83 m können zwei Personen bequem aneinander vorbeigehen. Am Fuß der Treppe ist ein kleiner Vorplatz aus Kopfsteinpflaster von etwa 14 m² geplant.

Zur Gasse hin ist der Weg flacher. Sechs Blockstufen mit nur 14 cm Höhe und fast einem Meter Tiefe bilden einen sogenannten Stufenweg. Hier gilt die Schrittmaßregel nicht für einen einzelnen Schritt: 2 × 14 cm + 99 cm ergeben rund 1,27 m, also etwa zwei normale Schritte pro Stufe. Das passt zu einem Gartenweg, auf dem man auch mit Gepäck gut gehen kann.

Geländer und Handläufe

Wo man mehr als einen Meter tief fallen könnte, braucht es eine Absturzsicherung. Im Zielbild sind dafür Eichengeländer mit Staketen vorgesehen:

  • Handlaufhöhe an Treppen 0,95 m, an Terrassen 1,00 m (Planungsstand).
  • Lichter Abstand der Staketen etwa 10 cm, damit kleine Kinder nicht hindurchrutschen.
  • Pfosten stehen auf Sandsteinsockeln und haben keinen Erdkontakt. Das ist konstruktiver Holzschutz: Eiche hält am längsten, wenn sie nach Regen schnell wieder abtrocknen kann.
  • Am Weg entlang des Südost-Giebels sind Geländer auf beiden Seiten geplant.

Beläge für Treppen, Wege und Terrassen sind im Zielbild aus Sandsteinplatten gedacht, passend zum Sandsteinsockel des Hauses. Welche Oberfläche ausreichend rutschhemmend ist, wird mit dem Planer und dem Steinmetz festgelegt.

Stellplätze: Die Fläche gehört noch der Stadt

Für Gäste mit Auto sind die Stellplätze ein wichtiges Thema, sie sind aber bewusst ein späterer Schritt. Die Vorfläche an der Gasse (Flurstück 28/2) gehört noch der Stadt Bad Schandau und soll erst erworben werden. Laut Projektseite ist für Phase 3 ein Parkplatz mit ca. 12 Stellplätzen vorgesehen, geschätzt mit ca. 75.700 € einschließlich Grunderwerb, umgesetzt erst nach Betriebsaufnahme.

Im 3D-Modell sind beispielhaft unterschiedliche Größen eingezeichnet, die direkt von der Gasse angefahren würden:

  • Pkw: 2,50 × 5,00 m
  • Transporter: 2,50 × 6,00 m
  • Wohnmobil oder Kleinbus: 3,00 × 7,50 m
  • dazu ein Platz für Fahrräder

Die Pkw-Maße orientieren sich an der Sächsischen Garagen- und Stellplatzverordnung: mindestens 5 m Länge und 2,50 m Breite, wenn beide Längsseiten begrenzt sind. Bei Stellplätzen im rechten Winkel nennt die Verordnung für die Fahrgasse davor 5,50 m. Ob die Gasse diese Breite hat, muss vor Ort geprüft werden. Die Stellplätze sollen auf dem vorhandenen Gelände liegen, ohne Abgrabung, mit Pflaster auf einer Schottertragschicht.

Verfahrensfrei sind nicht überdachte Stellplätze in Sachsen nur bis 100 m² Fläche je Grundstück, einschließlich Zufahrt. Die im Zielbild vorgesehene Fläche liegt darüber. Die Stellplätze gehören also in einen Bauantrag, und weil sie in der Umgebung eines Kulturdenkmals liegen, braucht es zusätzlich die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde. Ihre Zulässigkeit soll vorab per Bauvoranfrage geklärt werden.

Was noch offen ist

  1. Aufmaß und Vermessung: Erst die absoluten Höhen zeigen, ob Stufenzahl und Steigungen so aufgehen.
  2. Baugrundgutachten: Treppenfundamente und Stellplatzaufbau richten sich nach dem Boden.
  3. Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde zu Anbau, Treppen, Einfriedung und Belägen.
  4. Erwerb des Flurstücks 28/2 und Bauvoranfrage für die Stellplätze.
  5. Prüfung von Geländerhöhen und Treppenmaßen durch den bauvorlageberechtigten Architekten.

Fazit

Am Hang entscheidet die Treppe darüber, ob ein Haus gut erreichbar ist. Im Zielbild für Heidehorn 1 liegen alle Haupttreppen im Bereich der Schrittmaßregel, Geländer und Holzschutz sind von Anfang an mitgedacht. Gebaut wird davon erst etwas, wenn das Haus selbst gesichert ist und die Genehmigungsfragen geklärt sind. Hinweise und Erfahrungen zu Wegen am Hang nehmen wir gern unter info@alitaj.de entgegen.

Das aktuelle 3D-Modell mit allen Höhen und das Projekttagebuch finden Sie auf der Projektseite Heidehorn 1. Zum überarbeiteten Anbau lesen Sie mehr im Beitrag Holzlaube statt Glashalle.

Planungsstand November 2026. Genehmigungen und Standsicherheitsnachweise stehen noch aus.

Quellen

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